• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Hausschlachtung Durchführung

Hausschlachtungen

Wer Hausschlachtungen vornehmen möchte, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Beschreibung

Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.

Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).

Ansprechpartner

Für Wahlstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020