Seuchenschutz Meldung

    Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall

    Information darüber, was zu tun ist, wenn Sie einen Rattenbefall entdeckt / beobachtet haben.

    Beschreibung

    Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

    Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten:

    • Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
    • Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

    Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:

    • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
    • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
      Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
    • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
    • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
    • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
    • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Hüttener Berge - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 8

    24361 Groß Wittensee

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro) Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro) Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-huettener-berge.de

    Telefon Festnetz: +49 4356 9949-0

    Fax: +49 4356 9949-7000

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Amt Hüttener Berge Webservice)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Webservice, Amt Hüttener Berge)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und / oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)