Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
Information darüber, was zu tun ist, wenn Sie einen Rattenbefall entdeckt / beobachtet haben.
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten:
- Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
- Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:
- Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich. - Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
- Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-barmstedt.de
Bankverbindung
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stichwörter
Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und / oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein