Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
Information darüber, was zu tun ist, wenn Sie einen Rattenbefall entdeckt / beobachtet haben.
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten:
- Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
- Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:
- Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter - niemals daneben.
Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich. - Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
- Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Ostholstein-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte Mo:08:00 - 12:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf Nächste Termine: - 03.04.2024 - 17.04.2024 - 15.05.2024 - 05.06.2024
Kontakt
Kontaktperson
Herr B. Busch (LVB)
Frau W. Dahm
Herr C. Drews (FBL FB1 Finanzen und EDV)
Frau A. Jacobs
Frau K. Karstens
Herr D. Lüdtke
Frau A. Lüth
Frau R. Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau B. Waldow-Reese
Frau N. Ahrens
Frau L.-C. Arndt
Frau M. Arndt
Frau M.-M. Wulf
Frau N.-M. Becker
Herr C. Busch
Frau C. El Basiouni
Herr O. Enzian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-214
Frau N. Falk
Frau L. Fuhl
Frau G. Gurke
Frau C. Henrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau M. Hinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-539
Herr Y. Holtz
Frau Ke. Karstens
Frau C. Keller
Frau N. Kröger-Wellendorf (FBL FB 2 Ordnung und Soziales)
Hausanschrift
Fax: 04528 9174-6200
Telefon Festnetz: 04528 9174-200
E-Mail: n.kroeger-wellendorf@amt-ostholstein-mitte.landsh.de
Frau S. Landt
Herr J. Lickfeld
Herr M. Lühr
Herr P. Mattus
Frau M. Mehnert
Herr C. Otto
Frau A.-C. Paßfall
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-521
Frau N. Reinhardt
Herr D. Schildknecht
Frau C. Schulz
Herr Ca. Schulz
Herr P. Strawe
Herr A. Vogel
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und / oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein