Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständiges Gesundheitsamt

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    Fax: +49 4121 4502-93332

    E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2010

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Gültigen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)
    • in Einzelfällen außerdem ein ärztliches Zeugnis

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Pinneberg: Belehrung

    Belehrungstermine sind in der Regel und dienstags um 9.00 Uhr, und mittwochs um 14.00 Uhr

    Es handelt sich um eine Gruppenbelehrung mit einer begrenzten Teilnehmerzahl. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung zwingend erorderlich

    Termine sind telefonisch mit dem Bürgerservice der Kreisverwaltung Pinneberg unter der Rufnummer 04121/4502-0 zu vereinbaren.

    Telefonische Erreichbarkeit Bürgerservice:

    Mo.,  Mi., Do.            8.00 - 16.00 Uhr

    Di.                             8.00 - 17.30 Uhr

    Fr.                             8.00 - 14.00 Uhr

    Ort der Belehrung:   Kreisverwaltung Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn

    Belehrungstermine sind in der Regel und dienstags um 9.00 Uhr, und mittwochs um 14.00 Uhr

    Es handelt sich um eine Gruppenbelehrung mit einer begrenzten Teilnehmerzahl. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung zwingend erorderlich

    Termine sind telefonisch mit dem Bürgerservice der Kreisverwaltung Pinneberg unter der Rufnummer 04121/4502-0 zu vereinbaren.

    Telefonische Erreichbarkeit Bürgerservice:

    Mo.,  Mi., Do.            8.00 - 16.00 Uhr

    Di.                             8.00 - 17.30 Uhr

    Fr.                             8.00 - 14.00 Uhr

    Ort der Belehrung:   Kreisverwaltung Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate (Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.)

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Arbeitgeber, der Personen beschäftigt, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, hat diese nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre zu belehren.)

    Kosten

    Gegebenenfalls fallen weitere Kosten für einen Dolmetscher an. Genaue Auskunft hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.: Verwaltungsgebühr ab 25.0 EUR bis 75.0 EUR

    Die Ausstellung einer Zweitschrift kostet 15,00 Euro.: Verwaltungsgebühr 15.0 EUR

    Hinweise für Pinneberg: Belehrung

    Belehrung: 25,00 Euro

    Zweitschrift: ab 01.10.2018 kostet die Kopie 15,00 €)

    Belehrung: 25,00 Euro

    Zweitschrift: ab 01.10.2018 kostet die Kopie 15,00 €)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

    Seit Inkrafttreten des IfSG zum 1. Januar 2001 ist das sogenannte Gesundheitszeugnis (Gesundheitskarte), welches gesundheitliche Untersuchungen und eine entsprechende Unbedenklichkeit bescheinigt hat, nicht mehr notwendig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Tätigkeit, IfSG, Belehrung, Infektionsschutz, Gesundheit, Gesundheitsbelehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Schulung, Infektionsschutzbelehrung, Nachweis, Infektion, Lebensmittelhygiene, Lebensmittel, Gesundheitszeugnis, Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020