Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Ansprechpartner
Amt Bargteheide-Land - Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hier klicken
Kontakt
Telefon Festnetz: 04532 4045-0
E-Mail: finanzen@bargteheide-land.de
Kontaktperson
Frau Martina Akin
Herr Tom Hapeof
Hausanschrift
Fax: +49 4532 4045-99
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-53
E-Mail: t.hapeof@bargteheide-land.de
Internet
Kreis Stormarn - Fachdienst 51 - Hochbau und Gebäudewirts - 512 Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor Gebäude B
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ZOB
Linie:- Regionalbahn: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Internet
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
- Verpächter,
- Pächter,
- Grundstücksbezeichnung,
- Pachtzeit,
- Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.10.2020
Stichwörter
landwirtschaftliche Flächen, Landpachtvertrag, Verpachtung, Pachtflächen