Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Immobilienwirtschaft, Sachbereich Unbebaute Immobilien, Kleingärten

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Gayk-Straße 31 A

    24103 Kiel

    Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 90  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 09:00 - 15:00 Uhr nach Vereinbarung Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3516

    Fax: +49 431 901-743516

    E-Mail: immobilienangebote@kiel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

    • Verpächter,
    • Pächter,
    • Grundstücksbezeichnung,
    • Pachtzeit,
    • Pachtpreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verpachtung, Pachtflächen, Landpachtvertrag, landwirtschaftliche Flächen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English