Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) in der Förderperiode 2014-2020

    Im Rahmen der GRW können verschiedene Maßnahmen (Investitionen, Innovationen, Kooperationen, Vernetzungen) gefördert werden.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können in strukturschwachen Gebieten des Landes Schleswig-Holsteins (C- und D-Fördergebiete) gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, nicht-investive betriebliche Innovationsmaßnahmen von kleineren und mittleren Unternehmen sowie Kooperations- und Vernetzungsvorhaben gefördert werden.

    Zuständigkeit

    • An die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sofern es sich um gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen oder um Kooperations-/Netzwerk-projekte handelt,
    • an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) bei nicht-investiven betriebliche Innovationsmaßnahmen von KMU.

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 9905-3383

    Telefon Festnetz: +49 431 9905-0

    E-Mail: info@ib-sh.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 24

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 66666-0

    Fax: +49 431 66666-767

    E-Mail: info@wtsh.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsteller sollten sich frühzeitig mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Unterlagen im jeweiligen Einzelfall vorzulegen sind.

    Formulare

    Die Antragstellung ist formgebunden.
    Die GRW-Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Basis des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 10. Juni 2015. Darin sind die grundsätzlichen Leitlinien, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet festgelegt.

    Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer bis zum bis 31. Dezember 2020.
    Den Koordinierungsrahmen und die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), 4. und 5. Absatz.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de