Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner/innen

    Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
    Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
    Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Dänischenhagen - Bußgeldstelle und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Sturenhagener Weg 14

    24229 Dänischenhagen

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-daenischenhagen.de

    Telefon Festnetz: 04349 809-0

    Fax: 04349 809-925

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2022 (von: Webservice, Amt Dänischenhagen)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Webservice, Amt Dänischenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
    • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)