Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner/innen

    Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
    Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
    Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnhof in Barmstedt

    Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt


    Barmstedt, Chemnitzstraße

    Bus: Buslinien 294 oder 6541


    Barmstedt, Markt

    Bus: Buslinien 42, 43, 44

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2010 (von: Timo Herrmann)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Clasen, Carina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
    • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)