Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
Beschreibung
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Ansprechpartner
Amt Elmshorn-Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Elmshorn-Land
Empfänger: Amtskasse Elmshorn-Land
IBAN: DE04 2215 0000 0000 0087 96
Bankinstitut: Sparkasse Elmshorn
Team 3.1 - Einwohnerservice und Bildung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0
Fax: +49 4121 2409-44
Kontaktperson
Frau Annika Kraatz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04121 240914
Frau Frauke Kähler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04121 240934
Frau Anika Zimmermann (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240915
Frau Sandra Michaelsen (Teamleitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240915
Frau Nadine Dannhäuser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4121 240985
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anwohnerparkausweis