Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
Beschreibung
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Fachdienst Bürgerdienste und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jelinek (Fachdienstleitung Bürgerdienste und Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112100
Fachdienst Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Kliche (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112710
Herr Reufels (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112703
Frau Klippstein (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112712
Frau Meiszus (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112708
Frau Stadie-Luckow (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 211456
Herr Hagelstein (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112706
Frau Hamann-Mühle (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112705
Frau Fleck (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 04101 2112711
Herr Lucht (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 04101 2112702
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Parkausweis für Bewohner/innen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anwohnerparkausweis