Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner/innen

    Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
    Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
    Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Fachdienst Bürgerdienste und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 8

    25421 Pinneberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 185
    • Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 8

    25421 Pinneberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 594
    • Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
    • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Parkausweis für Bewohner/innen

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de