Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
Beschreibung
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
* Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * geschlossen * Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04562 69-217
Telefon Festnetz: 04562 69-215
Kontaktperson
Frau Dana Lettow
Herr Torben Lange
Herr Andy Böckmann
Hausanschrift
Fax: +49 4562 69258
Telefon Festnetz: +49 4562 69233
E-Mail: a.boeckmann@groemitz.landsh.de
Herr Micha Bach
Telefon Festnetz: +49 4562 69216
E-Mail: m.bach@groemitz.landsh.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anwohnerparkausweis