Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
Beschreibung
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Ansprechpartner
Team Bürgerbüros Amt Eiderstedt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00  - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04862 10000
E-Mail: buergerbuero@amt-eiderstedt.de
Weitere Informationen
Standorte der Bürgerbüros:
- Bürgerbüro im Amtsgebäude, Welter Str. 1, 25836 Garding
- Bürgerbüro im Alten Rathaus, Badallee 1, 25826 Sankt Peter-Ording
- Bürgerbüro im Rathaus Tönning, Am Markt 1, 25832 Tönning (im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft)
Stadt Tönning
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Rathaus
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anwohnerparkausweis