Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner/innen

    Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
    Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
    Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf

    Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0

    Fax: +49 4832 6065-215

    E-Mail: info@mitteldithmarschen.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
    • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de