Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner/innen

    Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
    Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
    Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Hinweise für Lübeck: Bewohnerparkausweis


    Bewohner der Lübecker Innenstadt können einen Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Dieser Ausweis berechtigt die Bewohner in den entsprechend ausgewiesenen Parkräumen ein Fahrzeug während des durch Schilder ausgewiesenen Zeitraumes kostenlos abzustellen. Der Anwohnerparkausweis kann auf Wunsch, für 1, 2 oder 3 Jahre beantragt werden.
    Ein Parkausweis kann nur beantragt werden, wenn auch der Hauptwohnsitz im maßgeblichen Bewohnerparkbereich gemeldet ist. Die Wohnungsgeberbestätigung/Mietvertrag oder Terminbestätigung ist als Nachweis nicht ausreichend.

    Des weiteren gibt es eine Zufahrtsberechtigung für die Lübecker Altstadt. Für Hochzeiten, Umzüge und Anderes, ist eine Ausstellung der Zufahrtsberechtigung auch tageweise möglich.

    Regelung bei Nutzung eines Mietwagens / Ersatzwagens:
    Die kurzfristige Nutzung eines Ersatzwagens ist möglich, wenn der Originalparkausweis mit einem Hinweiszettel (Angabe des Zeitraums) ausgelegt wird.

    Informationen zum Bewohnerparkausweis sowie einen entsprechenden Antrag finden Sie unter:  Bewohnerparkrecht

    Eine Aufteilung der Bewohnerparkbezirke finden Sie hier!

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlendamm 12

    23539 Lübeck

    Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

    Parkplätze

    • Parkplatz: Musterbahn
      Anzahl: 55  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Großer Bauhof
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
      Anzahl: 62  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parade
      Anzahl: 67  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fegefeuer
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Bewohnerparkrecht + Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
    Neuordnung der Bewohnerparkbezirke

    Stichwörter

    Absperrung, Anmeldung Demo, Anmeldung Umzug, Anmeldung Versammlung, Anmeldung von Baustellen, Antrag LKW, Anwohnerparkausweis, Arbeitsstellen an Straßen, Ausnahmegenehmigung, Bauarbeiten, Baustelle, Baustellen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Baustelleneinrichtung, Baustellensteckbrief, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweise, Brücke, Brücken, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Container, Containerstandplatz, einrichten einer Haltverbotszone, Einrichtung Parkverbot, Erlaubnisse Lieferanten, Fahrgenehmigung, Genehmigung, Genehmigung zum Parken, Großraumtransporte, Halteverbot, Halteverbotszone, Haltverbot, Handwerker, Handwerker parken, Handwerkergenehmigung, Handwerkerparkerlaubnis, Haushaltsauflösung, Haushaltsauflösungen, Info Baustellen, Laterne, Laterne laufen, Laternenumzug, Laternenumzüge, Laternenzug, Malerarbeiten, Möbelumzug, Montage, Parkausweis, Parkausweise, Parken, Parken in der Innenstadt, Parkerlaubnis, Parkerlaubnis für Handwerker, Parkgenehmigung, Parkplatzsperrung, Parkraumsperrung, Parkverbotszone, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsregelung, Sonntagsfahrgenehmigung, Sonntagsfahrgenehmigungen, Stau, Straße, Straßenbauarbeiten, Straßenbaustellen, Straßenverkehr, Überfahrt, Überfahrtgenehmigung, Überfahrtsgenehmigung, Umzug, Umzug Parkplatzabsperrung, Umzüge, Umzugswagen, Veranstaltungen, Verkehr, Verkehrsrechtliche Anordnung, Versammlungsrecht, Werkstatt, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zufahrt Altstadt, Zufahrtserlaubnis, Zufahrtsgenehmigung

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
    • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

    Hinweise für Lübeck: Bewohnerparkausweis


    Für die Verlängerung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt:
    -Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Verlängerung ankreuzen)
    -Kopie vom Fahrzeugschein
    -alter Parkausweis nur  dann, wenn er noch länger gültig ist
    Eine neue Nutzungsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sich nichts geändert hat.
    Die Gebühren für das Bewohnerparkrecht betragen 30,70 pro Jahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Verlängerung ist bis zu 3 Jahren möglich (Bitte auf dem Antrag ankreuzen).

    Für die Änderung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt:
    - Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Fahrzeugwechsel oder Wohnungs-oder Namensänderung ankreuzen)
    - Kopie vom Fahrzeugschein
    - gegebenenfalls eine neue Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters
    - der alte Bewohnerparkausweis ist immer abzugeben
    - gebührenfrei

    Verlust Bewohnerparkausweis:
    Formloses Anschreiben mit pers. Daten und händisch unterschrieben. 
    Nach Prüfung wird ein neuer Ausweis zugesandt.

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkrecht und Antrag auf Bewohnerparkausweis   finden Sie hier.  Der Unterschriebene Antrag kann per Post und per Mail bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Bewohnerparkausweis

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca 4 Wochen.
    Bis zum neu erhaltenen Ausweis bitte einen handgeschriebenen Zettel hinter die Windschutzscheibe legen, mit dem Hinweis, dass er beantragt wurde. Das gilt als vorläufiges Dokument.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lübeck: Bewohnerparkausweis

    Die Gebühren betragen pro Jahr EUR 30,70

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Lübeck: Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkbezirk (A)

     - An der Mauer (Hsnr.:1-23 + 2-54)
    - Balauerfohr (Hsnr.: 1-17 + 2-14)
    - Bei St. Johannis - Breite Str. (Hsnr.: 25 - 99)
    - Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 15-75 + 22-84)
    - Fleischhauerstraße - Gerberstraße - Glockengießerstraße
    - Große Burgstraße (Hsnr.: 1-59)
    - Große Gröpelgrube - Hundestraße - Hüxstraße
    - Hüxterdamm - Ida-Boy-Ed-Garten
    - Jakobikirchhof - Kaiserstraße
    - Kanalstraße - Kanalstraße vor dem Spielplatz
    - Kanalstraße P 4 (Höhe Dr.-Julius-Leber-Str.)
    - Kleine Gröpelgrube - Königstraße (Hsnr.:1-89 + 2-82)
    - Krähenstraße (Hsnr.: 1 - 35)
    - Langer Lohberg - Lang`s Thorweg
    - Pfaffenstraße - Rosengarten - Rosenpforte
    - Rosenstraße
    - Schlumacherstraße
    - Steinstraße - Schrangen
    - Tünkenhagen - Wahmstraße (Hsnr.: 1 - 93 Ungerade)
    - Wakenitzmauer
    - Weiter Lohberg

    Bewohnerparkbezirk (D)

    - Aegidienkirchhof
    - Aegidienstraße
    - An der Mauer (Hsnr.:25-57 + 78-160)
    - An der Obertrave (Hsnr.: 19-57)
    - Balauerfohr (Hsnr.: 16-28 + 25-37)
    - Dankwartsgrube - Domkirchhof
    - Düstere Querstraße - Düvekenstraße
    - Effengrube
    - Fegefeuer
    - Großer Bauhof
    - Hartengrube
    - Kapitelstraße
    - Kleiner Bauhof
    - Klingenberg
    - Königstraße (Hsnr.: 91-129 + 84-124)
    - Krähenstraße (Hsnr.: 2 - 34)
    - Lichte Querstraße
    - Marlesgrube (Hsnr.: 1 - 75)
    - Mühlenbrücke
    - Mühlendamm (Musterbahn bis Großer Bauhof)
    - Mühlenstraße
    - Musterbahn
    - Parade
    - Pergamentmachergang
    - Pferdemarkt
    - Sandstraße
    - Schildstraße
    - St.-Annen-Straße
    - Stavenstraße
    - Wahmstraße (Hsnr.: 2 - 90 gerade)
    - Weberstraße

    Bewohnerparkbezirk (G)

    - Alfstraße
    - Alsheide
    - An der Obertrave (Hsnr.: 1-18)
    - An der Untertrave
    - Beckergrube (auch im Bereich der Parkscheinautomaten)
    - Bierspünderstr., Blocksquerstr., Böttcherstr., Braunstr., Breite Straße (Hsnr.: 2 - 72 + 1 - 23), Burgtreppe
    - Clemensstraße
    - Depenau
    - Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 1-13 + 2-20)
    - Einhäuschen Querstraße
    - Ellerbrook
    - Engelsgrube, Engelswisch
    - Fischergrube, Fischstraße, Fünfhausen
    - Gerade Querstraße
    - Gr. Altefähre, Gr. Burgstraße (Hsnr. 2-48), Gr. Kiesau, Gr. Petersgrube
    - Hinter der Burg
    - Holstenstraße
    - Kleine Altefähre, Kleine Burgstraße, Kleine Kiesau , Kleine Petersgrube - Koberg, Kohlmarkt
    - Kolk
    - Kupferschmiedestraße
    - Lastadie (Parkplatz 1, 3 und 5)
    - Lederstraße
    - Marienkirchhof, Markt, Markttwiete, Marlesgrube (Hsnr.: 8 - 68), Marstallsteg, Mengstraße
    - Neue Querstraße
    - Pagönnienstr., Petersilienstr., Petrikirchhof
    - Schmiedestraße
    - Schüsselbuden
    - Schwönekenquerstraße
    - Siebente Querstraße
    - Wehdehof
    - Weiter Krambuden

    Bewohnergebiet K:

    -Brehmerstraße
    -Charlottenstraße 2-32 und 1-29
    -Gartenstraße
    -Humboldstraße
    -Kastorpstraße
    -Kronsforder Allee 2-14 und 7-25
    -Pleskowstraße
    -Sophienstraße
    -Uhlandstraße 1- 20 und 1-15
    -Viktoriastraße

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de