Feinstaubplakette Informationserteilung

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Segeberg: Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information

    Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.

    Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).

    Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.

    Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Zuständigkeit

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Bad Segeberg (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle) Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9415

    E-Mail: zulassung@segeberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 20

    22844 Norderstedt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle) Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8600

    E-Mail: norderstedt-zulassung@segeberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).

    Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Umweltzone, Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de