Automatensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.
Beschreibung
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
- S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Sachgebietsleitung)
Frau Nicole Pomplun
Frau Kirstin Janiak
Herr Kevin Kühl
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Spielgerätesteuer Monatliche Anmeldung S. 2.1
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Stichwörter
Grundbesitzabgaben, Haushaltsangelegenheiten, Steuern, Versicherungsangelegenheiten
Formulare
Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer, Spielgerätesteuer