Vergnügungsteuer Festsetzung

    Automatensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Amt Südtondern - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    E-Mail: steueramt@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-230

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2018

    Technisch geändert am 31.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Formulare

    Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer, Spielapparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020