Automatensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.
Beschreibung
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
Linie:- Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Linie:- Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009226
Telefon Festnetz: 04155 8009223
E-Mail: steuerabteilung@amt-buechen.de
Kontaktperson
Frau Leidl
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009226
Fax: 04155 8009999
E-Mail: k.leidl@amt-buechen.de
Frau Paul
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009254
Fax: 04155 8009999
E-Mail: i.paul@amt-buechen.de
Frau Sakowski
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009222
Fax: 04155 8009999
E-Mail: n.sakowski@amt-buechen.de
Frau La Prova (Steueramt/ Wasser- Abwasser)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009-223
Fax: 04155 8009-999
E-Mail: steueramt@amt-buechen.de
Internet
Formulare
Steueranmeldung Spielgerätesteuer Amt
Steueranmeldung Spielgerätesteuer Büchen
SEPA-Lastschriftmandat
Stichwörter
Steuern
Formulare
Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer