Automatensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.
Beschreibung
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Ansprechpartner
Fachdienst 51 - Finanzen, Controlling, Beteiligungs- und Immobilienmanagement
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Geesthacht, Markt
Bus: 539
Bus: 139
Bus: 8896
Bus: 639
Bus: 638
Bus: 339
Bus: 8800
Bus: 8870
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Internet
Formulare
Die Steueranmeldung erfolgt aufgrund § 6 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geesthacht in der zur Zeit gültigen Fassung.
An- und Abmeldung von Geräten zur Spielgerätesteuer
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Stadt Geesthacht (Rathaus)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geesthacht, Markt
Linien:- Bus: 639
- Bus: 8870
- Bus: 339
- Bus: 539
- Bus: 139
- Bus: 8896
- Bus: 638
- Bus: 8800
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Eveline Müller
Internet
Formulare
Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer