Vergnügungsteuer Festsetzung

    Automatensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Koogstraße 61-63

    25541 Brunsbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 16.30 Uhr und Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Brunsbüttel

    Empfänger: Stadtkasse Brunsbüttel

    IBAN: DE13 2225 0020 0053 0008 43

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Formulare

    Automatensteuer
    Automatensteuer

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Spielapparatesteuer, Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English