Vergnügungsteuer Festsetzung

    Automatensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer

    Erhebungeiner Vergnügungssteuer auf das Halten
    von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der
    Gewerbeordnung, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen,Vereins- und ähnlichen Räumen sowie
    in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumenim Gebiet der Hansestadt Lübeck zur Benutzung gegen
    Entgelt.
    Die satzung hierüber erhalten Sie unter:  Satzung Vergnügungssteuer

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Vergnügungssteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Mengstraße 16

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
      Anzahl: 347  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Breite Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: steuern@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit
    Vergnügungssteuersatzung
    Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Weitere Informationen

    Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt:  https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index?term=Buchhaltung

    Stichwörter

    Casino, Spielautomat, Spielhalle, Spielothek, Steuer, Vergnügungssteuer

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer

    Steueranmeldung Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten
    Steueranmeldung Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeiten

    Formulare

    Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer

    Besitzer einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmen, im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen,Vereins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen,
    im Gebiet der Hansestadt Lübeck zu sein.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer

    Der Halter hat - vorbehaltlich des Abs. 4 - bis zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Quartals (Steueranmeldezeitraum)
    je eine Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck getrennt nach Monaten, Aufstellungsorten und Spielgeräten mit bzw.
    ohne Gewinnmöglichkeit abzugeben, in der er die Steuer selbst zu berechnen hat.

    Fristen

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer

    Der festgesetzte Betrag bzw. der Differenzbetrag ist binnen eines Monats nach
    Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig bei nicht abgegebenen Anmeldung/ falsche Steuerberechnung.

    Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellungsort
    bis zum 15. Tag des folgenden Quartals zusammen mit der vorgeschriebenen Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer


    Mit manipulationssicherem Zählwerk, 18 % der elektronisch gezählten Bruttokasse im Quartal.

    Ohne manipulationssicheres Zählwerk 220,00 Euro je angefangenen Kalendermonat.

    Die Steuer beträgt für jedes Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im 53,00 Euro, 26,50 Euro an allen anderen Aufstellorten

    Die Steuer beträgt für Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten und/oder sexuelle Handlungen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, je angefangenen Kalendermonat und pro Gerät 314 Euro.

    Gibt der Halter die Anmeldung nicht ab oder hat er die Steuer nicht richtig berechnet, wird die Steuer durch Schätzung festgesetzt.

    Die Zahlung der Automatensteuer kann per Banküberweisung, Bankeinzug oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.

    Stadtkasse Lübeck
    Fleischhauerstraße 20
    23552 Lübeck

    Öffnungszeiten:
    Mo.: 08:30 - 14:00 Uhr
    Di.: 08:30 - 14:00 Uhr
    Mi.: geschlossen
    Do.: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr

    Je nach Unternehmen und Automaten: Abgabe ab 26.50 EUR bis 314.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Vergnügungssteuer


    Es gilt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer, Spielgerätesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de