Vergnügungsteuer Festsetzung

    Automatensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Hinweise für Kiel: Synonyme, Spielgerätesteuersatzung, Formular Steuerdatenschutz

    Bei Fragen zur Veranlagung der Automatensteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und  allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Automatensteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.

    Bei Fragen zur Veranlagung der Automatensteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und  allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Automatensteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
    Gebühren: ja

    alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr mit Ausnahme der Barkasse , diese ist am Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4110

    Fax: +49 431 901-64115

    E-Mail: stadtkasse@kiel.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Koch, Bettina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 30

    24103 Kiel

    Rathaus Hopfenstraße

    Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
    Gebühren: ja

    alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Formulare

    Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 04.06.2024 (von: Wulff, Christopher)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kiel: Synonyme, Spielgerätesteuersatzung, Formular Steuerdatenschutz

    • Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
    • Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Synonyme, Spielgerätesteuersatzung, Formular Steuerdatenschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)