Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen oder einem Krankenkraftwagen befördern möchten.

    Beschreibung

    Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
    Wenn Sie also Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Voraussetzungen:

    • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis,
    • Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen : 19 Jahre),
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rögen 36 - 38

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz:
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Rögen

    Bus: -

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer. Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 8902-20

    Fax: 04531 160-1963

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
    • falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt,
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis,
    • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
    • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der „besonderen Anforderungen“ nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung".

    Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll: Einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.

    Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.

    Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 FeV

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVATT am 31.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Fahrerlaubnis für Taxen, Fahrerlaubnis für Linienbus, P-Schein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Personenbeförderungsschein, Taxi-Konzession

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)