Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen oder einem Krankenkraftwagen befördern möchten.
Beschreibung
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Wenn Sie also Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen:
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis,
- Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen : 19 Jahre),
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: im Innenhof
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Buchstabe A - B
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Telefon Festnetz: +49 431 901-2044
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Buchstabe C - G
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Telefon Festnetz: +49 431 901-5280
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Buchstabe H und K
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Fax: +49 431 901-62004
Telefon Festnetz: +49 431 901-2043
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Fax: +49 431 901-62004
Telefon Festnetz: +49 431 901-2047
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Buchstabe L - N
Buchstabe O - P
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Fax: +49 431 901-62008
Telefon Festnetz: +49 431 901-2059
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Buchstabe Q - S
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Telefon Festnetz: +49 431 901-2041
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Buchstabe T - Z
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt,
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis,
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
- Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung".
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll: Einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.
Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 48 FeV
Fristen
Hinweise für Kiel: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 - 6 Wochen.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Kiel: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Es werden Gebühren in Höhe von 42,60 € erhoben. Wenn der P-Schein nicht vor Ort ausgestellt werden kann, und dieser nach Hause geschickt werden soll, kommt eine zusätzliche Versandgebühr in Höhe von 1,00 € dazu.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein Paypal).
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVATT am 31.03.2022
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Taxen, Personenbeförderungsschein, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, P-Schein, Fahrerlaubnis für Linienbus, Taxi-Konzession