Grundstücksvermessung Durchführung

    Gebäudeabsteckung

    Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Markierung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Schnurgerüstes.

    Der Bau muss sowohl hinsichtlich des Grundrisses als auch der Höhenlage den Markierungen entsprechen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde darüber den Nachweis einer amtlichen Stelle, ist zu beachten, dass die Gebäudeabsteckung von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt sein muss.

    Zuständigkeit

    An einen Architekten, eine Baufirma oder an eine Vermessungsingenieurin/einen Vermessungsingenieur.

    Wird ein amtlicher Nachweis verlangt, muss die Absteckung von einer/einem im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieure (BDVI-SH) durchgeführt werden.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 5071

    24062 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 1

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    Fax: +49 431 383-2099

    E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Die Anträge können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 73 Abs. 6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
    • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

    Kosten

    Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)