Gebäudeabsteckung
Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Markierung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Schnurgerüstes.
Der Bau muss sowohl hinsichtlich des Grundrisses als auch der Höhenlage den Markierungen entsprechen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde darüber den Nachweis einer amtlichen Stelle, ist zu beachten, dass die Gebäudeabsteckung von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt sein muss.
Zuständigkeit
An einen Architekten, eine Baufirma oder an eine Vermessungsingenieurin/einen Vermessungsingenieur.
Wird ein amtlicher Nachweis verlangt, muss die Absteckung von einer/einem im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieure (BDVI-SH) durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Planung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 489
- Bus: 6675
- Bus: X89
- Bus: 589
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Furchert
Frau Köpke
Frau Pein
Frau de Lemos
Internet
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Adresse
Postfachadresse
Postfach 5071
24062 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Die Anträge können formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 73 Abs. 6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).
Kosten
Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein