Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Straße
Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024
Stichwörter
Führerschein, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, BF 17