Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre


    Mit dem 18. Geburtstag, wird der Führerschein durch die Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und dann per Post zugesendet (ca. 2 Wochen). Eine Abholung muss nicht erfolgen. 
    Wenn man im Vorbesitz eines Führerscheines ist (z.B. Klasse AM oder A1), muss der endgültige Führerschein persönlich abgeholt werden (im Austausch gegen den vorhandenen Führerschein).


    Mit dem 18. Geburtstag, wird der Führerschein durch die Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und dann per Post zugesendet (ca. 2 Wochen). Eine Abholung muss nicht erfolgen. 
    Wenn man im Vorbesitz eines Führerscheines ist (z.B. Klasse AM oder A1), muss der endgültige Führerschein persönlich abgeholt werden (im Austausch gegen den vorhandenen Führerschein).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlutuper Straße 14

    23566 Lübeck

    Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

    Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
    Gebühren: nein

    Haltestelle Kaufhof

    Bus: 4, 5, 11

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 (zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet) Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Musterbescheinigung augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
    Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr.1 FeV
    Verzeichnis der Fahrschulen in Lübeck und Ostholstein, bei denen Fahreignungsseminare durchgeführt werden
    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung Aktenversand
    Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV

    Stichwörter

    begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2018 (von: Prüß, Torben)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    • Ausweis- und Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen

    (Fotoautomat ist nicht vor Ort vorhanden )

    • Ausweis- und Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen

    (Fotoautomat ist nicht vor Ort vorhanden )

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre


    Die Gebühren betragen 66,40€ (1 Begleitperson).
    Jede weitere Begleitperson die eingetragen werden soll beträgt die Gebühr 9,30€ .


    Die Gebühren betragen 66,40€ (1 Begleitperson).
    Jede weitere Begleitperson die eingetragen werden soll beträgt die Gebühr 9,30€ .

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, BF 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)