Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Aktuelles
Termine vereinbaren Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden zu unseren Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz erforderlich. Bitte vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig. Wenn Sie online keinen Termin vereinbaren können: Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 901 2800 oder per E-Mail an  fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de . Abholung von Führerscheinen: Kommen Sie ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten an unseren Abholschalter. (Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Prüfung bestanden haben, oder eine entsprechende Information von uns bekommen haben.) Unterlagen Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen. Falls Führungszeugnisse für die Antragstellung erforderlich sind, müssen diese als Belegart „O“ beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen. Unternehmens- und Werkstattkarten können einfach per E-Mail beantragt werden. Gerne können Sie uns die auf unserer Homepage genannten Unterlagen als Anhang übersenden. Wir bestellen die entsprechende(n) Karte(n) und informieren Sie, sobald diese bei uns zur Abholung bereit liegt (liegen).  Bitte sprechen Sie für die Abholung zu unseren Öffnungszeiten vor. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, jedoch muss ggf. mit Wartezeit gerechnet werden. Die Gebühr ist bei der Aushändigung zu bezahlen.  Gebühren Für die Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führerschein wird eine wird eine zusätzliche Gebühr von 28,60 Euro erhoben.  Die Gebühren für den Fahrerqualifikationsnachweis betragen für den Versand an die Meldeanschrift 32,50 Euro und für die Expressabholung 37,90 Euro.  Wir arbeiten  bargeldlos . Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen  EC- und Kreditkarten  bezahlt werden (kein PayPal).   Hygiene Wir bitten Sie, einzeln zum Termin zu erscheinen. Nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Begleitung durch Dolmetscher*in oder erziehungsberechtigte Personen können wir davon abweichen.  Umtausch der alten Führerscheine Für die mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldeten Führerscheininhaber*innen, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind,  steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice, und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.   Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch? amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt jetziger Führerschein aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild) Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.   Kosten und Gebühren für den Umtausch: Die Gebühr beträgt 33,50 Euro und kann nur kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich.   Eine Liste mit Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr des Führerscheins finden Sie hier. Beantragung von Karteikartenschriften der Führerscheine
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.
Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: im Innenhof
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Hinweise für Kiel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird. Sollte eine Begleitperson noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht aus Kiel ausgestellt worden ist, muss dem Antrag eine beidseitige Kopie des Führerscheins beigefügt werden.
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird. Sollte eine Begleitperson noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht aus Kiel ausgestellt worden ist, muss dem Antrag eine beidseitige Kopie des Führerscheins beigefügt werden.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Kiel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Die Bearbeitungszeit beträgt eine Woche.
Die Bearbeitungszeit beträgt eine Woche.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Kiel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Bei einer Begleitperson wird eine Gebühr in Höhe von 62,70 Euro erhoben, bei weiteren Begleitpersonen werden je Begleiter 9,30 Euro zusätzlich erhoben.
Wenn Begleitpersonen nachträglich benannt werden, kommen noch zusätzliche Kosten für die Ausstellung einer neuen Prüfungsbescheinigung in Höhe von 8,70 Euro dazu. Im Regelfall wird der fertige EU-Kartenführerschein nach Hause geschickt, hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 4,80 Euro erhoben.
Sollte B197 beantragt werden, fällt ebenfalls eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Bei einer Begleitperson wird eine Gebühr in Höhe von 62,70 Euro erhoben, bei weiteren Begleitpersonen werden je Begleiter 9,30 Euro zusätzlich erhoben.
Wenn Begleitpersonen nachträglich benannt werden, kommen noch zusätzliche Kosten für die Ausstellung einer neuen Prüfungsbescheinigung in Höhe von 8,70 Euro dazu. Im Regelfall wird der fertige EU-Kartenführerschein nach Hause geschickt, hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 4,80 Euro erhoben.
Sollte B197 beantragt werden, fällt ebenfalls eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024
Stichwörter
Führerschein, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, BF 17