Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Gründstückseigentümern gegenüber der Baubehörde, bestimmte, ihr Grundstück betreffende Dinge, zu tun, dulden oder unterlassen.
Beschreibung
Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Mit der Baulast können aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften sich ergebende baurechtliche Defizite, die der Durchführung eines Vorhabens entgegenstehen, auf Dauer gesichert ausgeglichen werden.
Baulasten werden durch schriftliche Erklärung (Verpflichtungserklärung) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist nur zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden.
Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Auch der Verzicht wird erst mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Hinweise für Lübeck: Baulasten, Baulastenverzeichnis
Mustertext für Baulasten: Mustertext Baulasten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
- des Kreises oder der kreisfreien Stadt
- der Gemeinden (wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Stadtplanung und Bauordnung; Baulastenverzeichnis
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62 Gebühren: ja - Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55 Gebühren: ja - Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parade
Anzahl: 67 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Fegefeuer
Linie:- Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vereinbarte Termine für Beglaubigungen von Verpflichtungserklärungen sind verbindlich und bei Verhinderung abzusagen.
Kontakt
Internet
Formulare
Verpflichtungserklärung für Baulasten
Stichwörter
Akte, Aktenarchiv, Akteneinsicht Baugenehmigung, Bauakte, Bauakten, Bauaufsichtsbehörde, Bauen, Baugenehmigung, Bauherr, bauliche Anlage, Bauordnung, Bauvorhaben, Bauzeichnungen, beseitigen, Beseitigung, Beseitigungsanordnung, Eigentümer, Gebäude, Grundstück, Grundstücksakten, Nutzung, Statikunterlagen, Verstoß, Vollmacht, Widerspruch
Voraussetzungen
Hinweise für Lübeck: Baulasten, Baulastenverzeichnis
Die Unterschrift der Verpflichtungserklärung ist zu beglaubigen. Dieses erfolgt durch persönliche Unterschriftsleistung bei der zuständigen Behörde. Alternativ ist eine notarielle Beglaubigung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- 8. VO-LBO
- BauGebVO
- § 83 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
- Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 5.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübeck: Baulasten, Baulastenverzeichnis
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist bei Nachweis eines berechtigten Interesses nur auf schriftlichen Antrag möglich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wegebaulast, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast