Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Gründstückseigentümern gegenüber der Baubehörde, bestimmte, ihr Grundstück betreffende Dinge, zu tun, dulden oder unterlassen.

    Beschreibung

    Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Mit der Baulast können aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften sich ergebende baurechtliche Defizite, die der Durchführung eines Vorhabens entgegenstehen, auf Dauer gesichert ausgeglichen werden.

    Baulasten werden durch schriftliche Erklärung (Verpflichtungserklärung) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist nur zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden.

    Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Auch der Verzicht wird erst mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Hinweise für Lübeck: Baulasten, Baulastenverzeichnis


    Mustertext für Baulasten: Mustertext Baulasten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
    • der Gemeinden (wenn die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Stadtplanung und Bauordnung; Baulastenverzeichnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlendamm 22

    23539 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
      Anzahl: 62  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Musterbahn
      Anzahl: 55  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Großer Bauhof
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parade
      Anzahl: 67  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fegefeuer
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vereinbarte Termine für Beglaubigungen von Verpflichtungserklärungen sind verbindlich und bei Verhinderung abzusagen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: baulastenauskunft@luebeck.de

    E-Mail: stadtplanung@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Verpflichtungserklärung für Baulasten

    Stichwörter

    Akte, Aktenarchiv, Akteneinsicht Baugenehmigung, Bauakte, Bauakten, Bauaufsichtsbehörde, Bauen, Baugenehmigung, Bauherr, bauliche Anlage, Bauordnung, Bauvorhaben, Bauzeichnungen, beseitigen, Beseitigung, Beseitigungsanordnung, Eigentümer, Gebäude, Grundstück, Grundstücksakten, Nutzung, Statikunterlagen, Verstoß, Vollmacht, Widerspruch

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübeck: Baulasten, Baulastenverzeichnis

    Die Unterschrift der Verpflichtungserklärung ist zu beglaubigen. Dieses erfolgt durch persönliche Unterschriftsleistung bei der zuständigen Behörde. Alternativ ist eine notarielle Beglaubigung möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Baulasten, Baulastenverzeichnis


    Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist bei Nachweis eines berechtigten Interesses nur auf schriftlichen Antrag möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wegebaulast, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de