Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.

    Beschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

    • Errichtung,
    • Änderung,
    • Nutzungsänderung,
    • Beseitigung,
    • Nutzung und
    • Instandhaltung

    von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    Hinweise für Segeberg: Bauaufsicht

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
    Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2022

    Technisch geändert am 15.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Metainformation