Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Hinweise für Wedel: Bauaufsicht
- Die Bauaufsicht führt auch Besichtigungen von Bauvorhaben und bestehenden Anlagen durch
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Adresse
Postfachadresse
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Do. 15.00 Uhr - 19.00 Uhr Fr. 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Britta Flieger
Frau S. Körner
Frau L. Kolbusa
Telefon Festnetz: +49 4103 707-343
E-Mail: l.kolbusa@stadt.wedel.de
Herr F. Rausch
Frau Ruge-Hagelstein
Frau Uta
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bauantrag