Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Ansprechpartner
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stöckelmann
Telefon Festnetz: +49 4121 231375
Herr Kienscherf
Telefon Festnetz: +49 4121 231380
Frau N. Goldhagen
Telefon Festnetz: +49 4121 231376(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)
Frau Läpple
Telefon Festnetz: +49 4121 231685
Frau Gloyer
Telefon Festnetz: +49 4121 231682(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)
Frau B. Ladebusch
Telefon Festnetz: +49 4121 231331
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bauantrag