Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.

    Beschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

    • Errichtung,
    • Änderung,
    • Nutzungsänderung,
    • Beseitigung,
    • Nutzung und
    • Instandhaltung

    von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Hinweise für Ostholstein: Spezialisierung

    Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein

    Fachgebiet Süd

    Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne  

    Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
    Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden: 

    Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
    Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Bosau
    Frau Skalawski - Gemeinde Süsel

    Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Scharbeutz, ohne Haffkrug und Sierksdorf

    Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand

    Frau Grobbecker-Schulz - Amt Ostholstein-Mitte, ohne Sierksdorf und Haffkrug
    Frau Berndt - Gemeinde Ratekau

    Herr Löw - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Bauten, Konzessionen

    Fachgebiet Nord

    Herr Koethe (Fachgebietsleiter Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen, Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne

    Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
    Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten: 

    Herr Meyer - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
    Herr Wittorf - Amt Lensahn, Gemeinde Grube, Gemeinde Kellenhusen
    Frau Bretall - Stadt Oldenburg, Oldenburg-Land ohne Wangels und Großenbrode
    Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
    Herr Kowalewski - Grömitz, Dahme

    Frau Lueb - Gemeinde Großenbrode

    Frau Neumann - Stadt Eutin, Gemeinde Wangels

    Frau Punzet - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Baten, Konzessionen

    Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Str. 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-597(Bauregistratur)

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-369(Auskunft)

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

    E-Mail: bauamt@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Bauantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation