Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.

    Beschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

    • Errichtung,
    • Änderung,
    • Nutzungsänderung,
    • Beseitigung,
    • Nutzung und
    • Instandhaltung

    von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Hinweise für Ostholstein: Bauaufsicht

    Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein

    Fachgebiet Süd

    Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne  

    Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
    Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden: 

    Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
    Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Bosau
    Frau Skalawski - Gemeinde Süsel

    Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Scharbeutz, ohne Haffkrug und Sierksdorf

    Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand

    Frau Grobbecker-Schulz - Amt Ostholstein-Mitte, ohne Sierksdorf und Haffkrug
    Frau Berndt - Gemeinde Ratekau

    Herr Löw - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Bauten, Konzessionen

    Fachgebiet Nord

    Herr Koethe (Fachgebietsleiter Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen, Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne

    Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
    Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten: 

    Herr Meyer - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
    Herr Wittorf - Amt Lensahn, Gemeinde Grube, Gemeinde Kellenhusen
    Frau Bretall - Stadt Oldenburg, Oldenburg-Land ohne Wangels und Großenbrode
    Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
    Herr Kowalewski - Grömitz, Dahme

    Frau Lueb - Gemeinde Großenbrode

    Frau Neumann - Stadt Eutin, Gemeinde Wangels

    Frau Punzet - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Baten, Konzessionen

    Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Str. 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-369(Auskunft)

    Fax: +49 4521 788-597(Bauregistratur)

    E-Mail: bauamt@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Bauantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de