Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Hinweise für Ostholstein: Bauaufsicht
Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Bosau
Frau Skalawski - Gemeinde Süsel
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Scharbeutz, ohne Haffkrug und Sierksdorf
Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand
Frau Grobbecker-Schulz - Amt Ostholstein-Mitte, ohne Sierksdorf und Haffkrug
Frau Berndt - Gemeinde Ratekau
Herr Löw - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Bauten, Konzessionen
Fachgebiet Nord Herr Koethe (Fachgebietsleiter Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen, Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Meyer - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
Herr Wittorf - Amt Lensahn, Gemeinde Grube, Gemeinde Kellenhusen
Frau Bretall - Stadt Oldenburg, Oldenburg-Land ohne Wangels und Großenbrode
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
Herr Kowalewski - Grömitz, Dahme
Frau Lueb - Gemeinde Großenbrode
Frau Neumann - Stadt Eutin, Gemeinde Wangels
Frau Punzet - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Baten, Konzessionen
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Ansprechpartner
Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4521 788-369(Auskunft)
Fax: +49 4521 788-597(Bauregistratur)
E-Mail: bauamt@kreis-oh.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bauantrag
Metainformation
- Ursprungsportal: Bauaufsicht
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Beschendorf
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Riepsdorf
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Damlos
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Harmsdorf (Ostholstein)
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Kabelhorst
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Ostholstein
- Ursprungsportal: Bauaufsicht in Manhagen