Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Ansprechpartner
Stadtplanung und Bauordnung; Bauaufsicht, Bauberatung, Prüfamt für Standsicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15
Gebühren: ja
Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62
Gebühren: ja
Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55
Gebühren: ja
Parkplatz: Parade
Anzahl: 67
Gebühren: ja
Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: bauaufsicht@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Formulardatenbank des Landes SH
Stichwörter
Bauakte, Bauakten, Bauaufsichtsbehörde, Bauen, Baugenehmigung, bauliche Anlage, Bauordnung, Bauvorhaben, Bauzeichnungen, beseitigen, Beseitigung, Beseitigungsanordnung, Eigentümer, Gebäude, Grundstück, Grundstücksakten, Nutzung, Standsicherheit, Statikunterlagen, Typenprüfung, Verstoß, Vollmacht, Widerspruch
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Hinweise für Lübeck: Bauaufsicht
Terminvereinbarungen außerhalb der angegebenen Zeiten sind immer möglich.
Terminvereinbarungen außerhalb der angegebenen Zeiten sind immer möglich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bauantrag