Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

    Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden. Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

    Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

    • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder eine Einzelgenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
    • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen (Hauptuntersuchungsbericht) und
    • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
      bestehen.

    Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren.

    Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt:

    • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
    • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
    • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

    Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Innenstadt Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 55

    23552 Lübeck

    Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kanalstraße P5
      Anzahl: 45  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Kanalstraße P4
      Anzahl: 147  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigste Anlagen).
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen), 23552 Lübeck.
    Öffnungszeiten Mengstraße: Mo.+Di. 8.-14Uhr; Mi. geschlossen; Do.8.- 18Uhr; Fr. 8.- 12Uhr
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anmeldung, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Foto, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, Lichtbild, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wohnsitz

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - St. Gertrud Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23539 Lübeck

    Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Meesenring
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen
    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    Abgas, abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, ASU, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kfz-Zulassung, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Nummernschild, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Plakette, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wunschkennzeichen, xmeld, X-Meld, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Gauß-Straße 9

    23562 Lübeck

    EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 2

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerservicebüro befindet sich im Erdgeschoss. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften: Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, xmeld, X-Meld

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Moisling Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moislinger Berg 1

    23560 Lübeck

    Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle August-Bebel-Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 5, 7, 11, 12

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abmeldung, Anmeldebescheinigung, anmelden, Anmeldung, Anmeldung Umzug, Diebstahl, GEZ anmelden, Kfz Kennzeichen, Kfz Kennzeichen verloren, Kfz Zulassung, Kfz-Schein, Kfz-Zulassung, Personenabmeldung, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Kücknitz Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 7b

    23569 Lübeck

    Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 32

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte!
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht.
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    Autohändler, Händler, Händlerschalter

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - St. Lorenz Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 9

    23558 Lübeck

    Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
      Anzahl: 456  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen
    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    Diebstahl

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
      COC) oder
    • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

    Hinweise für Lübeck: Kurzzeitkennzeichen

    Alle Papiere können in Kopie vorglegt werden.

    Bei Vollmachten:
    vorzulegende  Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen das Fahrzeug für:
      • eine Probefahrt, auf der Sie die
      • Gebrauchsfähigkeit feststellen und nachweisen können
        oder
      • eine Überführungsfahrt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen.
    • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
    • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug nachweisen.
    • Für das Fahrzeug muss eine:
      • EG-Typgenehmigung,
      • Einzelgenehmigung oder
      • Betriebserlaubnis vorliegen.
    • Für das Fahrzeug muss während des gesamten Gültigkeitszeitraums eine:
      • gültige Hauptuntersuchung und
      • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden.
    • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen.

    Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 

    Verfahrensablauf

    Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

    • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
    • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

    Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
    drucken lassen können.

    Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person nennen.

    Fristen

    Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel sofort

    Kosten

    EUR 10,20

    Hinweise für Lübeck: Kurzzeitkennzeichen

    Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 08.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassungsstelle, Überführungsfahrt, Kfz-Zulassungsbehörde, Kurzeitkennzeichen Gültigkeit, Probefahrt, Fahrzeugzulassung, Verkehrsbehörde, Kurzzeitkennzeichen, Straßenverkehrsamt, Tageszulassung, Zulassung im Straßenverkehr, Zuteilung Kurzzeit, Nummernschild, Händlerkennzeichen, Kennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de