Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Beschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H".
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen,
- es liegt eine Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vor und
- das Fahrzeug ist weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten.
Verfahrensablauf:
- Der Antrag ist persönlich oder durch eine/n schriftlich bevollmächtigte/n Vertreter/in zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.
- Falls ein Antragsformular verlangt wird, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde besorgen oder, je nach Angebot der Behörde, im Internet abrufen.
- Sollten Sie ein Wunschkennzeichen haben wollen, kann die Anmeldung/Reservierung, je nach Angebot der Behörde, bereits vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
- Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Hinweise für Segeberg: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg ( www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Bad Segeberg (Hauptstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle) Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9415
E-Mail: zulassung@segeberg.de
Internet
Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle) Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8600
Internet
Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag nur Termin und A-Wartemarke.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ahrens
Frau Ehmke
Herr Gerber
Frau Kowalek
Frau Mohrdieck
Frau Paul
Frau Rakowski
Frau Rix
Frau Schütt
Herr Struve
Internet
Kreis Steinburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten. - Bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung,
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung oderHandelsregisterauszug,
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag.
- Elektronische Versicherungsbestätigung,
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (kann auch bei der Zulassungsbehörde direkt ausgefüllt werden),
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.
- Wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- die bisher zugeteilten amtlichen Kennzeichen,
- Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
- Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
- Stilllegungsbescheinigung,
- Fahrzeugbrief,
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
- Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief),
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung,
- Vollgutachten nach § 21 StVZO.
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrzeuge mit "Historischem-Kennzeichen" (H-Kennzeichen) unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Oldtimerkennzeichen, Historisches Kennzeichen, Historische Fahrzeuge, Kennzeichen für Oldtimer
Metainformation
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