Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Sind die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs beschädigt, nicht mehr lesbar oder gestohlen worden, müssen Sie sie umgehend ersetzen.

    Beschreibung

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden oder gestohlen worden sind, müssen Sie dafür sorgen, dass diese durch neue Kennzeichenschilder ersetzt werden. Die erforderlichen Prüfplaketten werden durch die Zulassungsbehörde aufgebracht.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Die Zulassungsstelle in Plön und Schwentinental ist seit dem 01. Juli 2023 ausschließlich mit Terminvergabe geöffnet. Es gibt eine Ausnahme: Die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön bietet - neben den digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen. Sie haben die Möglichkeit einer Online-Terminreservierung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4522 743900

    Fax: +49 4522 74395155

    E-Mail: zulassung@kreis-ploen.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alten Fahrzeugschein), bei Umkennzeichnung Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alten Fahrzeugbrief),
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
      oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
    • falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss: die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU),
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er).

    Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Umkennzeichnung muss auch dann erfolgen, wenn die Erteilung eines Saisonkennzeichens, eines Oldtimerkennzeichens, eines E-Kennzeichens oder eines Wechselkennzeichens eine Änderung des Kennzeichens erforderlich macht.

    Zudem kann ein zugelassenes Fahrzeug auch auf eigenen Wunsch des Fahrzeughalters gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden, wenn eine andere Kennzeichenkombination bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 12.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    unleserliches Kfz-Kennzeichen, Kfz-Kennzeichenverlust, beschädigte Kfz-Schilder, unleserliche Kfz-Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)