Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    24986 Mittelangeln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Satrup ZOB, Mittelangeln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04633 9444 -14 oder -34

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04633 9444-14

    Telefon Festnetz: 04633 9444-34

    Fax: 04633 9444-27

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup

    Adresse

    Hausanschrift

    Schleswiger Straße 3

    24966 Sörup

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sörup ZOB/Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.

    Öffnungszeiten

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo. - Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04635 2960 -0 oder -22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04635 2960-22

    Telefon Festnetz: 04635 2960-0

    Fax: 04635 2960-13

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Str. 49

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: +49 4621 87-337

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-820

    E-Mail: KFZ-Zulassung@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

    Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

    Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de