Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    24986 Mittelangeln

    Behindertenparkplatz:

    Satrup ZOB, Mittelangeln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04633 9444-14

    Telefon Festnetz: 04633 9444-34

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Lausen, Anne)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Lausen, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup

    Adresse

    Hausanschrift

    Schleswiger Straße 3

    24966 Sörup

    Sörup ZOB/Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04635 2960-0

    Telefon Festnetz: 04635 2960-22

    Fax: 04635 2960-13

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2021 (von: Lausen, Anne)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Lausen, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Str. 49

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022 (von: Webservice, Landkreis Schleswig-Flensburg)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Wund, Rebecca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Carstens, Lissa)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Wund, Rebecca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

    Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

    Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)