• Krokau (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.

Beschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Ansprechpartner

Amt Probstei - Öffentliche Sicherheit

Aktuelles

Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe

Beschreibung

Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe. Die vielseitigen Aufgaben lassen sich in folgende Gruppen einteilen:

Allgemeines Ordnungswesen

  • Fundbüro
  • Fischereischeine
  • Katastrophenschutz
  • allgemeine Ordnung
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Ordnungswidrigkeiten

Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

  • Gewerbeangelegenheiten
  • Gaststättenkonzession
  • Wochenmarkt

Verkehrsangelegenheiten

  • Genehmigung von Festumzügen
  • Sicherung von Arbeitsstätten
  • Parkausweise für Behinderte
  • Sondernutzung

Adresse

Hausanschrift

Knüll 4

24217 Schönberg (Holstein)

Dienstort im Rathaus Schönberg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

Hausanschrift

Reventloustraße 10

24235 Laboe

Dienstort in der VR-Bank Laboe

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

Lieferanschrift

Knüll 4

24217 Schönberg (Holstein)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

Öffnungszeiten

Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4344 306-1350(Ansprechperson öffentliche Sicherheit)

E-Mail: ordnungsamt@amt-probstei.de

Bankverbindung

Amtskasse Probstei

Empfänger: Amtskasse Probstei

IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

BIC: NOLADE21KIE

Bankinstitut: Förde Sparkasse

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Version

Technisch erstellt am 11.04.2023

Technisch geändert am 18.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020