Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Bismarckstraße

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 594

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 185


    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße

    Bus: Linie 185

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-2700

    Telefon Festnetz: 04101 211-2701

    Telefon Festnetz: 04101 211-2702

    Telefon Festnetz: 04101 211-2703

    Telefon Festnetz: 04101 211-2704

    Telefon Festnetz: 04101 211-2705

    Telefon Festnetz: 04101 211-2706

    Telefon Festnetz: 04101 211-2707

    Telefon Festnetz: 04101 211-2708

    Telefon Festnetz: 04101 211-2709

    Telefon Festnetz: 04101 211-2710

    Telefon Festnetz: 04101 211-2711

    Telefon Festnetz: 04101 211-2712

    Fax: 04101 211-2799

    E-Mail: pf-verkehr@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2021 (von: Zynda, Cora)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Interwies, Inga)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

    Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

    Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    §§21 a, 46,47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebühren-Nr. 264)

    §§21 a, 46,47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebühren-Nr. 264)

    Kosten

    Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

    Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.

    Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen. Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 € vorgesehen.

    Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen. Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 € vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)