Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.
Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Fachdienst Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Gebühren: ja
Bushaltestelle Bismarckstraße
Bus: Linie 6663
Bus: Linie 594
Bus: Linie 285
Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Bus: Linie 185
Bus: Linie 6663
Bus: Linie 285
Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2700
Telefon Festnetz: 04101 211-2701
Telefon Festnetz: 04101 211-2702
Telefon Festnetz: 04101 211-2703
Telefon Festnetz: 04101 211-2704
Telefon Festnetz: 04101 211-2705
Telefon Festnetz: 04101 211-2706
Telefon Festnetz: 04101 211-2707
Telefon Festnetz: 04101 211-2708
Telefon Festnetz: 04101 211-2709
Telefon Festnetz: 04101 211-2710
Telefon Festnetz: 04101 211-2711
Telefon Festnetz: 04101 211-2712
Fax: 04101 211-2799
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.
Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
§§21 a, 46,47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebühren-Nr. 264)
§§21 a, 46,47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebühren-Nr. 264)
Kosten
Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.
Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.
Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen. Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 € vorgesehen.
Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen. Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 € vorgesehen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein