Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Ansprechpartner
Fachdienst Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Kliche (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112710
Herr Reufels (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112703
Frau Klippstein (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112712
Frau Meiszus (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112708
Frau Stadie-Luckow (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 211456
Herr Hagelstein (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112706
Frau Hamann-Mühle (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112705
Frau Fleck (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 04101 2112711
Herr Lucht (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 04101 2112702
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.
Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
§§21 a, 46,47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebühren-Nr. 264)
Kosten
Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.
Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.
Hinweise für Pinneberg: Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen. Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 € vorgesehen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein