Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    In besonderen Ausnahmefällen können Sie - auf eigene Verantwortung - von der Gurtanlege - oder Helmtragepflicht befreit werden.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Lauenburg/Elbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 6

    21481 Lauenburg/Elbe

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Darüber hinaus nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4153 5909-0

    Fax: +49 4153 5909-199

    E-Mail: info@lauenburg.de

    Bankverbindung

    Stadtkasse

    Empfänger: Stadtkasse

    IBAN: DE07 2305 2750 0004 0000 64

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Hzgt. Lauenbu

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Reimers, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

    Zum Nachweis der Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Entscheidung kann bei Körperbehinderten kostenfrei ergehen.

    Im Übrigen ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr von mindestens 10,20 Euro vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)