Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Hollenbek wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. die amtlichen Kennzeichen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
- bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. die amtlichen Kennzeichen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
- bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
Formulare
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)
Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)
Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)
Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 19,90 € und 49,30 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 19,90 € und 49,30 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
Auto wieder zulassen, Straßenzulassung, Halterwechsel, Fahrzeug erneut zulassen, Motorrad wieder anmelden, Wiederanmeldung, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Fahrzeug umschreiben, Saisonfahrzeug, Pkw, Fahrzeug, Fahrzeug wieder anmelden, Kfz wieder zulassen, Saison-Zulassung, Auto wieder anmelden, Kfz-Zulassung, Anhänger wieder anmelden, Kfz, Pkw wieder zulassen, Motorrad wieder zulassen, Anhänger wieder zulassen
Metainformation
- Ursprungsportal: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ursprungsportal: Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes in Herzogtum Lauenburg
- Ursprungsportal: Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes in Herzogtum Lauenburg