Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Hinweise für Lübeck: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Bitte beachten:
Der KFZ-Onlineservice steht leider vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin für Ihre Kfz-Angelegenheiten.
Bitte beachten:
Der KFZ-Onlineservice steht leider vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin für Ihre Kfz-Angelegenheiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Königstraße 55
23552 Lübeck
Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).
Parkplätze
- Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147 Gebühren: ja - Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Linie:- Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anmeldung, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Foto, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, Lichtbild, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wohnsitz
Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Meesenring 7
23539 Lübeck
Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Meesenring
Linie:- Bus: Linie 4, 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zulassungsvollmacht
Antrag auf Zulassung eines Kfz
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, anmelden, Anträge, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kfz-Zulassung, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Nummernschild, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Plakette, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle
Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck
EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Linie:- Bus: Linie 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerservicebüro befindet sich im Erdgeschoss.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zulassungsvollmacht
Antrag auf Zulassung eines Kfz
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abschriften: Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, xmeld, X-Meld
Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Moislinger Berg 1
23560 Lübeck
Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Linie:- Bus: Linie 5, 7, 11, 12
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Antrag auf Zulassung eines Kfz
Zulassungsvollmacht
Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abmeldung, Anmeldebescheinigung, anmelden, Anmeldung, Anmeldung Umzug, Ausweis, Ausweis abholen, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Bescheinigung für die Rente, Bürgerbüro, Diebstahl, Einwohnermeldeamt, GEZ anmelden, Kfz Kennzeichen, Kfz Kennzeichen verloren, Kfz Zulassung, Kfz-Schein, Kfz-Zulassung, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Nummernschild, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Personenabmeldung, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Rentenbescheinigung, umziehen, wegziehen, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle, Zweitwohnung anmelden
Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kreuzweg 9
23558 Lübeck
Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl: 456 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Antrag auf Zulassung eines Kfz
Weitere Informationen
Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung der Ausweispflicht, Beglaubigung, Bürgerbüro, Diebstahl, Einwohnermeldeamt, Führungszeugnis, Führungszeugnis beantragen, Kfz-Zulassung, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Personalausweis beantragen, Reisepass, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Reisepässe, Rentenbescheinigung, ummelden, Umzug, Untersuchungsberechtigungsschein, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle
Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck
Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung
Parkplätze
- Parkplatz: Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Torstraße
Linie:- Bus: Linie 30
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Antrag auf Zulassung eines Kfz
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
Um eine kund:innenorientierte Serviceleistung im KFZ Bereich in Travemünde leisten zu können, werden diese Termine persönlich abgestimmt und eingebucht. Aufgrunddessen, dass es vor Ort keinen Schilderpräger gibt, sind viele Kund:innen vergeblich dorthin gefahren und der Termin konnte nicht abschliessend bearbeitet werden.Zukünftig erhält der Kunde alle Informationen vorab, damit Termine zufriedenstellend bearbeitet werden können.
Stichwörter
abmelden, anmelden, Ausweis abholen, Ausweis beantragen, Ausweis verlust, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bürgerbüro, Diebstahl, Einwohnermeldeamt, Führungszeugnis, Führungszeugnis beantragen, Führungszeugnisse, Kfz-Zulassung, Lebensbescheinigung, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Reisepass, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Rentenbescheinigung, ummelden, Ummeldung, Umzug, Untersuchungsberechtigungsbescheinigung, Verlust, wegziehen, Zulassung
Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kirchplatz 7b
23569 Lübeck
Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
Linie:- Bus: Linie 32
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Antrag auf Zulassung eines Kfz
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Weitere Informationen
Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abmeldung, Anmeldung, Ausweis, Ausweis abholen, Ausweis beantragen, Ausweis verloren, Autohändler, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Diebstahl, Dokumente beglaubigen, Einwohnermeldeamt, Händler, Händlerschalter, Kfz-Zulassung, LübeckCard, Meldeauskünfte, Meldebescheinigung, Melderegister, Nummernschild, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Plakette, Reisepass, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Reisepässe, ummelden, umziehen, Umzug, Untersuchungsberechtigungsschein, Verlust Personalausweis, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Lübeck: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Für Ummeldungen mit Halterwechsel ist ein SEPA-Mandat notwendig.
Bei Kenntnis über das Ableben und beantragter Umschreibung eines Fahrzeuges ist die Vorlage des Erbscheines notwendig.
Sollten mehrere Erben benannt sein, haben alle der Zulassung auf einen Erben zuzustimmen.
Für Ummeldungen mit Halterwechsel ist ein SEPA-Mandat notwendig.
Bei Kenntnis über das Ableben und beantragter Umschreibung eines Fahrzeuges ist die Vorlage des Erbscheines notwendig.
Sollten mehrere Erben benannt sein, haben alle der Zulassung auf einen Erben zuzustimmen.
Formulare
Hinweise für Lübeck: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Persönliche Antragstellung:
- Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen.
- Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
- Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen.
- Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde
- Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an.
- Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Onlineverfahren:
- Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.
- Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
- Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
- Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
- Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post.
- Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Hinweise für Lübeck: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
Anhänger wieder zulassen, Saison-Zulassung, Pkw, Auto wieder anmelden, Fahrzeug, Pkw wieder zulassen, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz wieder zulassen, Fahrzeug umschreiben, Fahrzeug erneut zulassen, Fahrzeug wieder anmelden, Motorrad wieder zulassen, Saisonfahrzeug, Wiederanmeldung, Kfz, Auto wieder zulassen, Kfz-Zulassung, Anhänger wieder anmelden, Halterwechsel, Straßenzulassung, Motorrad wieder anmelden
Metainformation
- Ursprungsportal: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ursprungsportal: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen in Lübeck, Hansestadt
- Ursprungsportal: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen in Lübeck, Hansestadt