Fliegende Bauten Genehmigung

    Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

    Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können.

    Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Ausgenommen sind die in § 76 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genannten Fälle. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Schleswig-Holstein.

    Die Ausführungsgenehmigung wird gemäß § 76 Abs. 5 LBO in ein Prüfbuch eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    „Durch die Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Ausführungsgenehmigungen von Fliegenden Bauten vom 15. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 4) wurde die Befugnis zur Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nach § 76 Absatz 3 bis 5 der Landesbauordnung auf die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel übertragen. Die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel wird bei der Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten vertreten durch das Prüfamt für Standsicherheit bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel.

    Die Kontaktadresse lautet:

    Landeshauptstadt Kiel

    Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation

    Prüfamt für Standsicherheit

    Fliegende Bauten Schleswig-Holstein

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Tel. 0431/901-2656

    Fax 0431/901-742656

    E-Mail: Fliegende-Bauten-SH@kiel.de

    Für die Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten nach § 76 Absatz 7 Landesbauordnung sind weiterhin die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.“

    Zuständigkeit

    Landeshauptstadt Kiel, Bauaufsichtsbehörde, für Genehmigungen in ganz Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2656

    Fax: +49 431 901-742656

    E-Mail: pruefamtfuerbaustatik@kiel.de

    Internet

    Stichwörter

    Prüfstatik, Prüfstatiker, Statik

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2013 (von: Koch, Bettina)

    Technisch geändert am 28.02.2023 (von: Koch, Bettina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hochbau / Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2022 (von: Goldau, Kathrin)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Niemann, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Behindertenparkplatz: vorm Eingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Haltestelle Heist, Heideweg

    Bus: 589

    Bus: 489

    Bus: X89

    Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2024 (von: Niemann, Jens)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Niemann, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Str.

    Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: fdbauordnung@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 13.09.2023 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 76 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
    • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 3.

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)